KI-Kompetenz nach Art. 4 umsetzen: Bestandsaufnahme, Maßnahmenplan, KI-Richtlinie

Art. 4 KI-VO verlangt Maßnahmen, die zu den eingesetzten KI-Systemen, den Rollen und den Risiken im Unternehmen passen. Eine Schulung ist die sichtbarste dieser Maßnahmen. Davor stehen drei Fragen: Welche KI-Systeme setzen wir ein, wer arbeitet damit, und welche Regeln sollen gelten? AIEXAM.EU beantwortet sie mit Ihnen in drei abgegrenzten Paketen oder stundenweise. Die Beratung führt Stefan S. Bechtel durch, Softwarearchitekt mit über 20 Jahren Erfahrung in der Softwareentwicklung und unabhängiger Berater für die Integration von KI in Unternehmenssoftware.

Wann Beratung sinnvoll ist

Wenn niemand im Unternehmen sagen kann, welche KI-Werkzeuge tatsächlich genutzt werden. Wenn Mitarbeiter ChatGPT mit privaten Konten nutzen und HR das gerade erst erfahren hat. Wenn eine KI-Richtlinie existiert, aber niemand sie kennt, oder keine existiert. Wenn ein Kunde, ein Auditor oder der Betriebsrat nach der Umsetzung von Art. 4 fragt. Wenn KI-Funktionen in Fachsoftware aktiviert wurden, ohne dass jemand geprüft hat, ob ein Hochrisiko-Kontext nach Anhang III vorliegt. Wenn das Unternehmen selbst Software mit KI-Funktionen entwickelt und wissen will, ob es Anbieter im Sinne der Verordnung ist.

Für ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern, das ChatGPT im Büro nutzt, reicht in der Regel die Grundschulung mit einer einseitigen Richtlinie. Für Unternehmen mit mehreren Abteilungen, eigenen KI-Funktionen oder KI-gestützten Personalprozessen lohnt sich die Bestandsaufnahme.

Pakete

Bestandsaufnahme und Maßnahmenplan nach Art. 4 — 1.040 € netto (8 Stunden)

Ein Termin mit Geschäftsführung, IT und HR (2 bis 3 Stunden, vor Ort oder remote), in dem die eingesetzten KI-Systeme erfasst werden: Werkzeuge, Anbieter, Zweck, Abteilungen, Lizenzform, einschließlich KI-Funktionen in Standardsoftware. Zuordnung der Personengruppen zu den Systemen und Einordnung der Risiken, insbesondere ob Hochrisiko-Kontexte nach Anhang III betroffen sind. Ergebnis: ein schriftlicher Maßnahmenplan mit Bestandsliste, Rollen-Risiko-Matrix, Empfehlung je Gruppe (Grundschulung, Vertiefung, Leitlinie, Einweisung), Verantwortlichkeiten und Zeitplan. Der Plan ist zugleich der erste Teil Ihrer Dokumentation nach Art. 4.

KI-Richtlinie — 780 € netto (6 Stunden)

Entwurf einer Richtlinie für den KI-Einsatz im Unternehmen: erlaubte Werkzeuge und Lizenzformen, verbotene Eingaben (personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte), Prüfpflicht vor Verwendung von Ergebnissen, Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO, Ansprechpartner, Umgang mit neuen Werkzeugen. Ein Abstimmungstermin mit Geschäftsführung und, wo vorhanden, Betriebsrat. Endfassung als Dokument von zwei bis vier Seiten, das Mitarbeiter lesen und unterschreiben können. Auf Wunsch wird die Richtlinie in der Grundschulung erklärt.

Art. 4 komplett — 2.190 € netto (Einzelpreis 2.310 €)

Bestandsaufnahme und Maßnahmenplan, KI-Richtlinie und die Grundschulung als Live-Webinar für bis zu 20 Teilnehmer, jeder weitere Teilnehmer 15 €. Nach Abschluss haben Sie Bestandsliste, Maßnahmenplan, Richtlinie, Teilnehmerliste, Testergebnisse und Zertifikate: die vollständige Dokumentation, die die Kommission und die Bundesnetzagentur für Art. 4 empfehlen.

Stundenweise — 130 € netto je Stunde

Abrechnung in Viertelstunden. Typische Anlässe: Vorbereitung auf eine Kundenanfrage oder ein Lieferantenaudit, Termin mit dem Betriebsrat, Einordnung eines neuen Werkzeugs, Prüfung, ob ein eigenes Produkt unter die Anbieterpflichten fällt, Nachschulung einer einzelnen Gruppe.

Vor-Ort-Termine zuzüglich 0,70 € je gefahrenem Kilometer ab Oberboihingen; remote ohne Fahrtkosten. Alle Preise: Was kostet eine KI-Kompetenzschulung? Für Beratungsleistungen gelten die AGB.

Ablauf

Sie schildern kurz Ihre Situation: Branche, Mitarbeiterzahl, bekannte KI-Werkzeuge, Anlass. Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot mit Festpreis. Nach Beauftragung erhalten Sie einen Fragebogen für die Vorbereitung des Bestandsaufnahme-Termins, damit der Termin selbst der Einordnung dient und nicht der Datensammlung. Ergebnisdokumente erhalten Sie als Word- oder PDF-Datei; sie gehören Ihnen und dürfen intern beliebig verwendet werden.

Über den Berater

Stefan S. Bechtel ist Softwarearchitekt und unabhängiger Berater für KI-Integration. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung mit .NET und Azure und rund zehn Jahre in technischer Führung. Er berät Unternehmen bei der Einführung von Sprachmodellen in Geschäftsanwendungen und bei der Umsetzung der KI-Verordnung, schreibt für dotnetpro und entwickler.de, lehrt an der Volkshochschule Nürtingen, ist seit 2012 IHK-Prüfer und arbeitet in einer Forschungsgruppe der Universität zu Köln zum Verhalten von Sprachmodellen mit. Die Beratung verbindet deshalb die technische Sicht (was ein System tut und wo es scheitert) mit der organisatorischen (wer wofür verantwortlich ist). AIEXAM.EU ist ein Angebot von moreNetwork.

Keine Rechtsberatung: Für rechtliche Einzelfragen, etwa zur Auslegung von Anhang III für ein konkretes System, verweisen wir an einen Rechtsanwalt und arbeiten auf Wunsch mit Ihrer Kanzlei zusammen.

Häufige Fragen

Brauchen wir Beratung, oder reicht die Schulung?

Für Unternehmen, deren Mitarbeiter KI-Werkzeuge im Büro nutzen, reicht die Grundschulung mit einer kurzen Richtlinie. Beratung lohnt sich, wenn mehrere Abteilungen unterschiedliche Systeme nutzen, wenn KI in Personalprozessen steckt oder wenn das Unternehmen eigene KI-Funktionen entwickelt.

Ist der Maßnahmenplan die Dokumentation nach Art. 4?

Er ist der erste Teil davon: Bestand, Rollen, Risiken, geplante Maßnahmen. Den zweiten Teil, die Nachweise über durchgeführte Maßnahmen, liefern Schulung und Test. Was insgesamt dazugehört: KI-Kompetenz nachweisen.

Können wir die KI-Richtlinie selbst schreiben?

Ja. Die wesentlichen Punkte stehen im Paket oben: Werkzeuge, Eingaben, Prüfung, Kennzeichnung, Ansprechpartner. Beauftragt wird das Paket meist, weil es schneller geht und weil die Abstimmung mit Geschäftsführung und Betriebsrat moderiert wird.

Arbeiten Sie auch mit unserem Datenschutzbeauftragten oder unserer Kanzlei zusammen?

Ja. Bestandsaufnahme und Richtlinie berühren die DSGVO; die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten ist Teil des Ablaufs. Rechtliche Bewertungen bleiben bei der Kanzlei.